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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04 (https://dejure.org/2006,20212)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2006 - 2 L 680/04 (https://dejure.org/2006,20212)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 (https://dejure.org/2006,20212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA BauO § 6; ; LSA BauO § 84 Abs. 3 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Einhaltung von Abstandsflächen durch die Bodenplatte eines Wäschetrockenplatzes ohne Überdachung; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Beseitigungsanordnung; ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Ungeachtet des Außerkrafttretens der BevBauwV am 20.07.1990 kommt damit die Beseitigung eines Bauwerks nicht mehr in Betracht, wenn es - wie hier - unter der Geltung dieser Verordnung fünf Jahre lang unbeanstandet geblieben war (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.05.2004 - 2 L 13/02 - ThürOVG, Urt. v. 18.12.2002 - 1 KO 639/01 -, UPR 2003, 196).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Auch verdichtet allein der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts (wie etwa solche über Abstandflächen) das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde noch nicht zu einer Pflicht zum Einschreiten (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 06.03.2003 - 1 LA 197/02 -, BRS 66 Nr. 133; a. A.: OVG NW, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03 -, BauR 2006, 342).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97

    Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Die Bauaufsichtsbehörde hat die für und gegen ein Einschreiten sprechenden Gesichtspunkte sachgerecht abzuwägen und bei der Verletzung nachbarschützender Vorschriften neben dem besonderen öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände auch die Interessen des in seinen Rechten verletzten Bauherrn zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 10.12.1997 - 4 B 204.97 -, BRS 59 Nr. 188).
  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Die herrschende Auffassung nimmt daher einen Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn an (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.03.2006 - 15 ZB 05.2726 -, Juris; HessVGH, Urt. v. 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184; Jäde, a. a. O., § 84 RdNr. 119; Dürr, DÖV 2001, 625 [638 f.], jew. m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 1 LA 197/02

    Kein Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei einem Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Auch verdichtet allein der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts (wie etwa solche über Abstandflächen) das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde noch nicht zu einer Pflicht zum Einschreiten (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 06.03.2003 - 1 LA 197/02 -, BRS 66 Nr. 133; a. A.: OVG NW, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03 -, BauR 2006, 342).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2000 - 2 M 319/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Soweit die Kläger geltend machen, das Verwaltungsgericht sei von der Entscheidung des Senats vom 30.11.2000 (2 M 319/00) sowie von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts abgewichen, rechtfertigen die diesbezüglichen Ausführungen auch nicht die Zulassung der Berufung wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • VGH Bayern, 02.03.2006 - 15 ZB 05.2726
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Die herrschende Auffassung nimmt daher einen Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn an (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.03.2006 - 15 ZB 05.2726 -, Juris; HessVGH, Urt. v. 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184; Jäde, a. a. O., § 84 RdNr. 119; Dürr, DÖV 2001, 625 [638 f.], jew. m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2000 - 2 M 98/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 21.06.2000 - 2 M 98/00 -, JMBl ST 2000, 64, m. w. Nachw.) muss bei diesem Zulassungsgrund dargelegt werden, dass das Verwaltungsgericht einen abstrakten, aber inhaltlich bestimmten, seine Entscheidung tragenden Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet hat oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Für diese Bewertung könnte es vielmehr auch darauf ankommen, ob und inwieweit die bauliche Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks im jeweiligen Einzelfall tatsächlich spürbar eingeschränkt wird (vgl. BayVGH; Beschluss vom 04.07.2011 - 15 ZB 09.1237 - juris Rn. 12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2012 - 1 LB 19/10 - NVwZ-RR 2012, 427; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.10.2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Macht ein Dritter gegenüber der Bauaufsichtsbehörde geltend, durch eine Anlage in seinen Rechten verletzt zu sein, so hat er einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde sowie auf Art und Weise des Einschreitens; dabei gelten für die Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde die allgemeinen Grundsätze (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.12.2014 - 15 B 12.1450 -, juris, RdNr. 21, m.w.N.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 10.10.2006 - 2 L 680/04 -, juris, RdNr. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2014 - 1 LA 57/14

    Pflicht zur Beseitigung einer in der Abstandsfläche errichteten

    Während - z. T. - vertreten wird, dass die Verletzung eines Nachbarrechts nicht nur notwendige, sondern auch zureichende Voraussetzung für einen Einschreitensanspruch des Nachbarn ist (VGH Kassel, Urt. v. 26.05.2008, 4 UE 1626/06, BauR 2009, 1126 [bei Juris Rn. 24], OVG Münster, Urt. v. 15.04.2005, 7 A 19/03, BRS 69 Nr. 135, Urt. v. 22.01.1996, 10 A 1464/92, BRS 58 Nr. 115 sowie Urt. v. 19.05.1983, 11 A 1128/82, BRS 40 Nr. 122; OVG Saarlouis, Urt. v. 23.04.2002, 2 R 7/01, BRS 65 Nr. 118 sowie Urt. v. 17.06.2010, 2 A 425/08, Juris), fordern andere einen "erheblich ins Gewicht fallenden" Nachbarrechtsverstoß bzw. eine spürbare Beeinträchtigung des Nachbarn (VGH München, Beschl. v. 02.03.2006, 15 ZB 05.2726, Juris und Beschl. vom 16.11.2005, 14 ZB 05.2018, Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2003 [a.a.O.] und Urt. v. 29.10.1993, 6 L 3295/91, BRS 55 Nr. 196; OVG Magdeburg, Beschl. v. 10.10.2006, 2 L 680/04, Juris).
  • VGH Hessen, 26.05.2008 - 4 UE 1626/06

    Baurecht: Nachbarschutz bei Verletzung von Abstandsvorschriften

    Hinzukommen müsse vielmehr ein materiell erheblich ins Gewicht fallender Verstoß bzw. eine spürbar nachhaltige Beeinträchtigung des Nachbarn (so: Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.03.2006 - 15 ZB 05.2726 - zitiert nach Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.11.2005 - 14 ZB 05.2018 - zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.03.2003 - 1 LA 197/02 - BRS 66 Nr. 133; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.10.1993 - 6 L 3295/91 - BRS 55 Nr. 196; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.10.2006 - 2 L 680/04 - zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 79 Satz 1 BauO LSA (juris: BauO ST) für den Erlass einer Beseitigungsanordnung führt noch nicht automatisch zu einem Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 10.10.2006 - 2 L 680/04 -, Rd. 6, m.w.N.).(Rn.5).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 10.10.2006 - 2 L 680/04 -, Juris RdNr. 6, m.w.N.) führt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 79 Satz 1 BauO LSA für den Erlass einer Beseitigungsanordnung noch nicht automatisch zu einem Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten.

    Der Senat bemisst bei baurechtlichen Klagen eines Nachbarn die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache in ständiger Rechtsprechung nach der Empfehlung in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327, 1329), die einen Streitwert von 7.500,00 ? vorsieht (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.10.2006, a.a.O., RdNr. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen Abstandflächen

    Ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten besteht grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6, vom 1. August 2013 - 2 L 95/21 - juris Rn. 5 und vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - juris Rn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht - wie bereits ausgeführt - ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10.10.2006 - 2 L 680/04 - Juris, m.w.N.) hat der Nachbar aber keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn der Verstoß für ihn keine oder nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen zur Folge hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 2 L 46/11

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Aufschüttungen; Ablehnung von Beweisanträgen

    Der Senat bemisst bei baurechtlichen Klagen eines Nachbarn die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache in ständiger Rechtsprechung nach der Empfehlung in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327, 1329), die einen Streitwert von 7.500,00 ? vorsieht (vgl. Beschl. v. 10.10.2006 - 2 L 680/04 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21

    Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer

    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6, m.w.N.; Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 14) der Nachbar keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften für ihn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zur Folge hat.
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